für Kinder, Jugendliche & Erwachsene

Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Das Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI bezieht sich auf die Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige gemäß dem Sozialgesetzbuch XI. In diesem Gespräch wird individuell über die Pflegesituation informiert, Bedürfnisse werden ermittelt, und es werden Lösungen für eine passgenaue Pflege und Unterstützung erarbeitet.

Worum geht es?

Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig durch unsere Pflegefachpersonen pflegefachliche Unterstützung für die Häusliche Pflege.

Für Personen, die Pflegegeld beziehen, ist eine Beratung verpflichtend. Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, müssen Sie mindestens zweimal im Jahr an einem Beratungseinsatz teilnehmen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich die Pflegekasse das Recht vor, Ihr Pflegegeld zu kürzen.

Einfach gut beraten sein