PFLEGEREFORM
Kurzübersicht der aktualisierten Leistungen der Pflegeversicherung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird zum 01.01.2024 um 5% angehoben:
- Pflegegrad 2: 332 €
- Pflegegrad 3: 573 €
- Pflegegrad 4: 765 €
- Pflegegrad 5: 947 €
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung wird zum 01.01.2024 um 5% angehoben:
- Pflegegrad 2: 761 €
- Pflegegrad 3: 1.432 €
- Pflegegrad 4: 1.778 €
- Pflegegrad 5: 2.200 €
Entlastungsbudget
Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Anspruch der Verhinderungspflege ab dem 01.01.2024 erweitert: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen (56 Tage) verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson das pflegebedürftige Kind vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss, entfällt. Außerdem können die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Jahres-Gesamtbudget ab dem 01.01.2024: 3.386 €
Pflegeunterstützungsgeld
Der Anspruch wird von aktuell lediglich einmalig, auf bis zu 10 Tage pro Jahr erhöht.
Pflegekosten in vollstationären Einrichtungen der Langzeitpflege
Die Zuschläge zu den Pflegekosten werden um 5% erhöht, NEU ab 01.01.2024:
- 1. Jahr: 15%
- 2. Jahr: 30%
- 3. Jahr: 50%
- ab dem 4. Jahr: 75%